Die vorherrschende Meinung der Verkäufer einer Immobilie besteht darin, dass es besser und effektiver sei, möglichst viele Makler gleichzeitig mit der Vermittlung eines Objektes zu beauftragen, anstatt nur einen so genannten Makler-Alleinauftrag zu erteilen.
Anhand nachfolgender Punkte soll ein wenig Aufklärung betrieben werden, warum in der Praxis die Erteilung eines Alleinauftrages sinnvoller ist.
Auch eine Immobilie hat einen Ruf zu verlieren. In den Augen von Interessenten ist etwas “faul” an einem Objekt, wenn es von vielen Maklern fast öffentlich angeboten wird und sich niemand dabei sonderlich engagiert. Der Verkauf wird schwieriger und zeitraubender und nicht selten kann das Objekt nur noch unter Wert verkauft werden. Ist hingegen nur ein alleinbeauftragter Makler für die Werbung zuständig, wird dieser dafür sorgen, dass solche Fehlleistungen vermieden werden.
Nur die Erteilung eines Alleinauftrages verpflichtet den Makler, die Interessen des Verkäufers intensiv, besonders sorgfältig und unter Ausnutzung aller Abschlusschancen zu verfolgen. Wer glaubt, die Chancen des Objektverkaufes durch die Einschaltung möglichst vieler Makler steigern zu können, der irrt. Wenn viele Aufträge erteilt werden, wissen die einzelnen Makler genau, dass ihre jeweiligen Verkaufschancen geringer und vom Zufall abhängig sind. Der Immobilienverkauf wird zum Lottospiel. Besser ist also die Beauftragung eines einzelnen Maklers, der planvoll alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen kann.
Nur der alleinbeauftragte Makler kann das Objekt Berufskollegen zur Durchführung eines Gemeinschaftsgeschäftes anbieten und es damit deren Interessentenkreis ebenfalls zugängig machen. Im Gemeinschaftsgeschäft arbeiten die betreffenden Makler miteinander und nicht gegeneinander. Sie konkurrieren nicht um den Vertragsabschluss, sondern wollen ihn gemeinsam herbeiführen. Dem Verkäufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Nur der Alleinauftrag erschließt dem Verkäufer das ganze moderne Instrumentarium des Maklers. In ständiger Abstimmung mit dem Verkäufer verhandelt er mit verschiedenen Interessenten. Er berät diese stellvertretend für den Verkäufer u. a. auch über Finanzierungsmöglichkeiten, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Erwerbs. Er beschafft dem Verkäufer fehlende Unterlagen und Informationen von Behörden, Kreditinstituten und Verwaltern und bereitet auch den Kaufvertrag beim Notar vor. Er fertigt aussagekräftige Exposés an und macht das Objekt „angebotsreif“. Er organisiert Objektbesichtigungen und gibt Ratschläge für die Kaufabwicklung. Das alles erspart dem Auftraggeber Zeit, Geld, Ärger und viele Unannehmlichkeiten. Der Verkauf wird professionell und unter Einbeziehung aller Möglichkeiten abgewickelt.
Nur der alleinbeauftragte Makler wird alle - in der Regel sehr kostenintensiven - Werbemaßnahmen für das Objekt durchführen. Diese gestaltet er nach der Objektanalyse und der Ermittlung der passenden Zielgruppe. Diese beinhalten die gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten, der Versand von Angebotsbriefen und Expose sowie die Einschaltung der wichtigen Werbeträger wie Tages-, Wochen- und Fachzeitschriften und insbesondere der führenden Internetplattformen. Der alleinbeauftragte Makler erstellt also für jedes Objekt ein besonderes Werbekonzept.
Die Einschaltung mehrerer Makler führt häufig zu Leerlauf und Doppelbearbeitungen. Es mangelt an gegenseitigen Informationen und Besichtigungen und Verhandlungen werden nicht richtig abgestimmt. Darüber hinaus werden Interessenten dadurch verunsichert, dass sie das gleiche Objekt von mehreren Maklern angeboten bekommen. Das alles schadet dem Verkäufer. Dieser Schaden kann nur durch die Erteilung eines Alleinauftrages vermieden werden, denn nur dann bilden Makler und Auftraggeber ein eng zusammenarbeitendes Team.