Maklerprovision beim Immobilienverkauf – Wer zahlt was?

Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, trifft früher oder später auf die Frage nach der Maklerprovision. Doch wie funktioniert das eigentlich genau? Wer zahlt was – und warum?

Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) ist das Honorar, das ein Makler für seine erfolgreiche Vermittlungsleistung erhält – also nur dann, wenn der Kauf tatsächlich zustande kommt. Sie ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, bewegt sich aber in der Praxis meist zwischen 3,0 % und 3,57 % inkl. MwSt. pro Partei.

Seit dem 23.12.2020 gilt für Wohnimmobilien, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel je zur Hälfte zahlen – vorausgesetzt, der Makler ist für beide Seiten tätig. Diese Regelung betrifft:

  • Eigentumswohnungen 🏢
  • Einfamilienhäuser 🏡
  • Doppelhaushälften oder Reihenhäuser 🏘️

Wichtig: Bei rein gewerblich genutzten Immobilien oder unbebauten Grundstücken gelten weiterhin individuelle Vereinbarungen.

In bestimmten Fällen kann auch eine andere Verteilung der Provision vereinbart werden – zum Beispiel, wenn der Verkäufer den Makler ausschließlich für sich beauftragt. Solche Lösungen werden individuell abgestimmt und vertraglich festgehalten. 🤝

Ein Immobilienverkauf ist komplex – rechtlich, organisatorisch und emotional. Wer hier auf erfahrene Unterstützung setzt, profitiert oft von einer professionellen Abwicklung, einer realistischen Preisfindung und einem gut vorbereiteten Verkaufsprozess.


📍 Tipp zum Schluss:

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